Leistungen & Preise
Für den Behandlungsablauf in der Osteopathie beginnen wir in der Regel mit einem umfassenden Gespräch, in dem ich Ihre Krankengeschichte und aktuelle Beschwerden analysiere. Anschließend folgt eine gründliche körperliche Untersuchung, bei der unter anderem Mobilität, Spannungen und Körpersymmetrien überprüft werden. Basierend auf dem Ergebnis entscheiden wir uns gemeinsam für einen Behandlungsplan. Die Behandlung zielt darauf ab, die natürlichen Heilungsprozesse des Körpers zu fördern und das Gleichgewicht zwischen Struktur und Funktion wiederherzustellen. Sollten weiter Behandlungen nötig sein entscheiden wir auch hier gemeinsam über den weiteren Verlauf.

Preise & Zeit
Der erste Termin dauert ca. 60 Minuten. Folgetermine können zeitlich variieren.
Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab. Für eine Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken liegen die Kosten zwischen 80 und 120 Euro.
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab
(mindestens 24h vorher)
Für Nichterscheinen oder kurzfristig abgesagte Termine behalte ich mir vor eine Ausfallsgebühr in Höhe von 80 Euro zu berechnen.
Begründung: Die Zeit wird fest für einen Patienten vergeben und kann kurzfristig meist nicht neu verplant werden.

Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- EC-Zahlung (bald möglich)
- Gutschein
Die Osteopathie wird im Rahmen der Heilkunde ausgeübt und ist keine Kassenleistung und wird daher selbst gezahlt.
Informieren Sie sich bitte hierzu im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung.
Mittlerweile erkennen die meisten Krankenkassen die osteopathische Behandlung als alternative Heilmethode zur Schulmedizin an.
Eine Rückerstattung der Kosten für osteopathische Behandlungen ist je nach Krankenkasse individuell geregelt. Die Behandlungskosten werden voll oder teilweise erstattet

Private Krankenversicherung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Privatkassen, Beihilfestellen und Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten für die Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.
Ich empfehle Ihnen eine Kostenübernahme vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzuklären.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ob, und wenn ja wieviel Ihre Krankenkasse von den Kosten einer osteopathischen Behandlung übernimmt und an welche Bedingungen dies gebunden ist, sollten Sie im VORFELD mit ihrer Krankenkasse klären.
Hier ein Überblick für eine mögliche Kostenrückerstattung der verschiedenen Krankenkassen:
www.osteokompass.de (Angaben ohne Gewähr)
Hausbesuche für Neugeborene im Umkreis nach Absprache

